Deutsche Friedensgesellschaft Münster

Zivilklausel-Forderungen an den Verwaltungsrat des Studierendenwerks Münster

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STUDENTISCHE FORDERUNGEN NACH EINER ZIVILKLAUSEL (SELBSTVERPFLICHTUNG) FÜRS STUDIERENDENWERK MÜNSTER

studierendenWERK BERLIN als Vorbild

1) das 60. Studierendenparlament der Universität Münster hat in seiner 13. Sitzung am 22.01.18 beschlossen:

„Das Studierendenparlament spricht sich gegen die Bereitstellung von Räumen der Universität und des Studierendenwerkes für die Bundeswehr und deren Bewerbung aus. Weiterhin fordert das Studierendenparlament das Studierendenwerk auf, künftig keine Räumlichkeiten zu stellen und hierfür eine Selbstverpflichtung zu verabschieden.“;

2) das Studierendenparlament der Kunstakademie Münster hat am 24.01.18 in seiner 2. Sitzung beschlossen:

„Das Studierendenparlament spricht sich gegen die Bereitstellung von Räumen der Kunstakademie und des Studierendenwerkes für die Bundeswehr und deren Bewerbung aus. Weiterhin fordert das Studierendenparlament das Studierendenwerk auf, künftig keine Räumlichkeiten zu stellen und hierfür eine Zivilklausel zu verabschieden.“;

3) das Meinungsbild des Studierendenparlaments der Fachhochschule Münster vom 24.01.18:

„Das Studierendenwerk Münster sollte überprüfen, ob es sich den Zivilklauseln der münsterschen Hochschulen anschließt.“

Die Resolution des Studierendenparlaments der Fachhochschule Münster vom 21.02.18:

„Das StuPa der FH Münster fordert das Studierendenwerk dazu auf, sich mit der Thematik Zivilklausel zu beschäftigen und hierzu öffentlich Stellung zu beziehen.“

Das studierendenWERK BERLIN als Vorbild

Am 12.10.2017 hat der Verwaltungsrat vom StudierendenWERK BERLIN auf Initiative der Studierenden hin seine Werberichtlinien in der Form geändert, sodass Werbung für Rüstungsunternehmen und die Bundeswehr in den Räumlichkeiten des Studierendenwerks nicht mehr gestattet ist.

Die genaue Formulierung in den Grundsätzen für Werbung und Informationsaktivitäten im studierendenWERK BERLIN (in der vom Verwaltungsrat am 12.10.2017 abgestimmten Fassung):

/Zitatanfang/
3. Werbeverbote
Inhalt und Form der Werbung/Informationen haben den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu entsprechen. Nicht erlaubt sind:

5. Werbung für militärische Produkte/Rüstungsgüter einschließlich der Arbeitgeberwerbung für Stellen im Bereich von Entwicklung, Forschung und Verwendung von Waffen.
/Zitatende/

Wir fordern den Verwaltungsrat vom Studierendenwerk Münster hiermit auf, das Studierendenwerk Berlin als Vorbild zu nehmen und seine Regelung zu übernehmen!

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